Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Grundwasser üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden. Neuere Schutzgebiete sind an ALK angepasst. Aktualisierung durch das LfULG halb- bzw. ganzjährig
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 72 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den "Naturpark Dübener Heide" Teilgebiet Sachsen (Naturparkverordnung Dübener Heide) vom 1. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 542)
Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Talsperren üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden. Neuere Schutzgebiete sind auf der ALK-Basis angepasst.
Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren im Erzgebirgskreis (Punktförmige Objekte)
Durch Allgemeinverfügung des Landratsamtes festgelegte, aktive Horstschutzzonen im Landkreis Görlitz.
Die Heilquellenschutzgebiete werden durch drei Schutzzonen qualitativ und durch zwei Schutzzonen quantitativ dargestellt.
Digitalisierte Reitwege im Landkreis Görlitz
Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Fließgewässern üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden.
Festgesetzte Naturdenkmale - Punktobjekte - Bäume, Baumgruppen