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  • Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist; zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

  • Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Grundwasser üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden. Neuere Schutzgebiete sind an ALK angepasst. Aktualisierung durch das LfULG halb- bzw. ganzjährig

  • Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist: zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

  • Festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 72 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG

  • Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den "Naturpark Dübener Heide" Teilgebiet Sachsen (Naturparkverordnung Dübener Heide) vom 1. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 542)

  • Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Talsperren üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden. Neuere Schutzgebiete sind auf der ALK-Basis angepasst.

  • Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren im Erzgebirgskreis (Punktförmige Objekte)

  • Durch Allgemeinverfügung des Landratsamtes festgelegte, aktive Horstschutzzonen im Landkreis Görlitz.

  • Die Heilquellenschutzgebiete werden durch drei Schutzzonen qualitativ und durch zwei Schutzzonen quantitativ dargestellt.

  • Digitalisierte Reitwege im Landkreis Görlitz