Festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 72 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG
Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende großräumige Gebiete, die überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind.
Satzungen (nach § 34, Sanierung ..) und Planungsabsichten
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist; zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
Horstschutzzonen im Landkreis Görlitz. Bearbeitungsebene
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (Objekte) oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist: aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Talsperren üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden. Neuere Schutzgebiete sind auf der ALK-Basis angepasst.
Sirenenstandorte im Erzgebirgskreis (Punktförmige Objekte)
Festgesetzte Naturdenkmale - Punktobjekte - Bäume, Baumgruppen
Standorte der Rettungswachen im Erzgebirgskreis (Punktförmige Objekte)