Als Flurstück bezeichnet man einen räumlich (geometrisch) begrenzten, in der Regel mit Grenzzeichen örtlich vermarkten, Teil der Erdoberfläche, der amtlich vermessen ist. Es ist im Liegenschaftskataster mit seinen Ordnungsmerkmalen (Gemeinde, Gemarkung, ggf. Flur, Flurstücksnummer), Grenzen, Abmarkungen, Lagebezeichnungen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dargestellt und beschrieben. Das Flurstück ist Buchungseinheit des Amtlichen Liegenschaftskatastersinformationssystems ALKIS und dient dem Nachweis des Eigentums im Grundbuch.
Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende großräumige Gebiete, die überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind.
Sirenenstandorte im Erzgebirgskreis (Punktförmige Objekte)
Standorte der Rettungswachen im Erzgebirgskreis (Punktförmige Objekte)
Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren im Erzgebirgskreis (Punktförmige Objekte)
Standorte der einzelnen Verwaltungsfachbereiche, gegliedert nach Referaten und Sachgebieten, mit Adressen.