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  • Satzungen (nach § 34, Sanierung ..) und Planungsabsichten

  • Allgemeinverfügung zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter vom 01.07.2009 für den Erzgebirgskreis auf Grundlage des §35 Abs. 3 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefählicher Güter auf der Straße (gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB/ADR), Anlage darstellender Teil, Linienverläufe der betroffenen Straßenabschnitte mit Sachdaten

  • Der Metadatensatz beschreibt alle rechtsverbindlich festgesetzten Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. (§ 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Z. Zt. sind im Lkr. Nordsachsen 102 Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 2,25 Quadratkilometer ausgewiesen. Die Daten stammen historisch von Regierungspräsidium Leipzig, Staatlichem Umweltfachamt sowie den Landkreisen Delitzsch und Torgau-Oschatz. Zuständig für die Überarbeitung/Ausweisung ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Naturschutzbehörde.

  • Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende großräumige Gebiete, die überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind.

  • Verzeichnisse der besonders geschützten Biotope im Erzgebirgskreis

  • Horstschutzzonen im Landkreis Görlitz. Bearbeitungsebene

  • Der Metadatensatz beschreibt alle rechtsverbindlich festgesetzten Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. (§ 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Z. Zt. sind im Lkr. Nordsachsen 102 Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 2,25 Quadratkilometer ausgewiesen. Die Daten stammen historisch von Regierungspräsidium Leipzig, Staatlichem Umweltfachamt sowie den Landkreisen Delitzsch und Torgau-Oschatz. Zuständig für die Überarbeitung/Ausweisung ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Naturschutzbehörde.

  • Durch Allgemeinverfügung des Landratsamtes festgelegte, aktive Horstschutzzonen im Landkreis Görlitz.

  • Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Talsperren üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden. Neuere Schutzgebiete sind auf der ALK-Basis angepasst.

  • Ebene zur Darstellung des Waldvegetationszustandes mit Wildeinfluss an bestimmten Untersuchungsgebieten Datensatz im GeoMIS Sachsen erfasst