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  • Als Flurstück bezeichnet man einen räumlich (geometrisch) begrenzten, in der Regel mit Grenzzeichen örtlich vermarkten, Teil der Erdoberfläche, der amtlich vermessen ist. Es ist im Liegenschaftskataster mit seinen Ordnungsmerkmalen (Gemeinde, Gemarkung, ggf. Flur, Flurstücksnummer), Grenzen, Abmarkungen, Lagebezeichnungen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens dargestellt und beschrieben. Das Flurstück ist Buchungseinheit des Amtlichen Liegenschaftskatastersinformationssystems ALKIS und dient dem Nachweis des Eigentums im Grundbuch.

  • Standorte der einzelnen Verwaltungsfachbereiche, gegliedert nach Referaten und Sachgebieten, mit Adressen.

  • Festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 72 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG

  • Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Grundwasser üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden. Neuere Schutzgebiete sind an ALK angepasst. Aktualisierung durch das LfULG halb- bzw. ganzjährig