Satzungen (nach § 34, Sanierung ..) und Planungsabsichten
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist; zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
Festgesetzte Naturdenkmale - Punktobjekte - Bäume, Baumgruppen
Satzungen (nach § 34, Sanierung ..) und Planungsabsichten
festgesetzte lineare Naturdenkmale (Alleen, Baumreihen)
Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Grundwasser üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden. Neuere Schutzgebiete sind an ALK angepasst. Aktualisierung durch das LfULG halb- bzw. ganzjährig
Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende großräumige Gebiete, die überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind.
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (Objekte) oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist: aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Die Heilquellenschutzgebiete werden durch drei Schutzzonen qualitativ und durch zwei Schutzzonen quantitativ dargestellt.
Darstellung der quantitativen Schutzzonen A und B von Heilquellen