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  • Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Fließgewässern üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden.

  • Satzungen (nach § 34, Sanierung ..) und Planungsabsichten

  • Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist: zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

  • Festgesetzte Naturdenkmale - Punktobjekte - Bäume, Baumgruppen

  • Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist; zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

  • festgesetzte lineare Naturdenkmale (Alleen, Baumreihen)

  • Darstellung ausgewiesener Reitwege im Wald (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG) für das Territorium des Erzgebirgskreises mit verschiedenen Informationen in den Sachdaten. HINWEIS: - Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten nach der StVO möglich. Es gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß (§ 28 Abs. 2 StVO). Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Anlage 2 StVO), ist dieser zu benutzen. - § 28 Abs. 2 SächsNatSchG: Das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Gekennzeichnete Wanderwege, Sport- und Lehrpfade sowie für die Erholung der Bevölkerung ausgewiesene Spielplätze und Liegewiesen dürfen nicht benutzt werden, soweit dies durch entsprechende Beschilderung oder Kennzeichnung nicht ausdrücklich gestattet ist. Die Gemeinden sollen im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde…. geeignete Wege und Flächen ausweisen (Reitroutennetz) die Ausweisung bedarf bei Privatgrundstücken der Zustimmung des Grundstückeigentümers.

  • Satzungen (nach § 34, Sanierung ..) und Planungsabsichten

  • Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende großräumige Gebiete, die überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind.

  • Darstellung der quantitativen Schutzzonen A und B von Heilquellen