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  • Satzungen (nach § 34, Sanierung ..) und Planungsabsichten

  • Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist; zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

  • Satzungen (nach § 34, Sanierung ..) und Planungsabsichten

  • Darstellung ausgewiesener Reitwege im Wald (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG), im Offenland und auf öffentlichen Wegen und Straßen für das Territorium des Erzgebirgskreises mit verschiedenen Informationen in den Sachdaten. Datenübernahme August 2008 vom Staatsbetrieb Sachsenforst (Obere Forstbehörde). Aktualisierungen erfolgen nur im Bereich des Waldes nach §2 SächsWaldG. HINWEIS: - Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten nach der StVO möglich. Es gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß (§ 28 Abs. 2 StVO). Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Anlage 2 StVO), ist dieser zu benutzen. - § 28 Abs. 2 SächsNatSchG: Das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet. Gekennzeichnete Wanderwege, Sport- und Lehrpfade sowie für die Erholung der Bevölkerung ausgewiesene Spielplätze und Liegewiesen dürfen nicht benutzt werden, soweit dies durch entsprechende Beschilderung oder Kennzeichnung nicht ausdrücklich gestattet ist. Die Gemeinden sollen im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde…. geeignete Wege und Flächen ausweisen (Reitroutennetz) die Ausweisung bedarf bei Privatgrundstücken der Zustimmung des Grundstückeigentümers.

  • Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Talsperren üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden. Neuere Schutzgebiete sind auf der ALK-Basis angepasst.

  • Festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 72 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG

  • Die Heilquellenschutzgebiete werden durch drei Schutzzonen qualitativ und durch zwei Schutzzonen quantitativ dargestellt.

  • Darstellung der Schutzzonen, die für die Trinkwassergewinnung aus Fließgewässern üblich sind. Die Schutzzonen unterscheiden sich in ihren Schutzgraden.

  • Standorte der einzelnen Verwaltungsfachbereiche, gegliedert nach Referaten und Sachgebieten, mit Adressen.

  • Verzeichnisse der besonders geschützten Biotope im Erzgebirgskreis